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Mit Einführung eines neuen Software-Releases
in den Btx-Vermittlungsstellen im Mai 1987 bekam
Bildschirmtext eine zusätzliche regionale Struktur:
Die Deutsche Bundespost gliederte das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland in 31 Regionalbereiche, die
die Nummern 11 bis 40 bekamen. Diese entsprachen
genau den Regierungsbezirken, bzw. in Bundeslänern
ohne Regierungsbezirkseinteilung den Bundesländern.
So hatte z.B. der Regierungsbezirk Arnsberg (in
dem Dortmund liegt) die Regionalbereichskennzahl 21
und Berlin die Regionalbereichskennzahl 40. Mit
der deutschen Wiedervereinigung kamen später für die
östlichen Bundesländer weitere Regionalbereichskennzahlen
hinzu. Auch diese entsprachen den Regierungsbezirken.
Seit Einführung dieser Regionalbereichstruktur gab
es zwei Arten von Btx-Programmen und damit auch zwei
Arten von Btx-Seiten: Bundesweite und regionale.
Bundesweite Btx-Seiten begannen mit den Anfangsziffern
1 bis 7, oder mit den Anfangsziffern 8 oder 9, sofern
die Seitennummer weniger als 6 Ziffern lang war. Regionale
Btx-Seiten hatten mindestens 6 Ziffern und begannen mit
den Anfangsziffern 8 oder 9.
Zu den Längen der Seitennummern ist anzumerken, daß
Btx-Seiten mit weniger als 5 Ziffern Länge grundsätzlich
Systemseiten waren, z.B. *104# für Informationen zum
Btx-System, *92# zur Anzeige der aktuellen
Verbindungsdaten oder *88# zur Anzeige der eingegangenen
Post (Btx-Briefkasten).
Die Unterscheidung in bundesweite und regionale Btx-Seiten
hatte auch keine technischen Gründe, sondern lediglich
kaufmännische. Technisch wurden alle Seiten gleich
verwaltet. Jedoch musste ein Anbieter für die
Speicherung jeder bundesweiten Btx-Seite 7,5 Pf/Tag
bezahlen, für die Speicherung jeder regionalen Btx-Seite
dagegen nur 1,5 Pf/Tag. Der Btx-Teilnehmer konnte
bundesweite Seiten und regionale Seiten aus dem Bereich,
in dem er seinen Btx-Zugang hatte, kostenlos abrufen. Der
Abruf von Seiten aus anderen Regionalbereichen kostete
2 Pf pro Seitenabruf. Diese Gebühr von 2 Pf pro angezeigter
Seite, wurde jedoch nicht berechnet beim Abruf der
Btx-Schlagwortregister aus fremden Regionalbereichen, dies
waren Seitennummern beginnend mit den Ziffern 81.
Auch war der Abruf von Regionalseiten in der Regel nicht
so einfach durch Eintippen der Seitennummer zwischen *
(Stern) und # (Raute) möglich. Denn die Seitennummer
einer regionalen Btx-Seite war nur innerhalb des
jeweiligen Regionalbereichs eindeutig, in anderen
Regionalbereichen konnte diesselbe Nummer mit einem
anderen Seiteninhalt belegt sein oder auch völlig fehlen.
Der Btx-Teilnehmer war deshalb stets einem
bestimmtem Regionalbereich zugeordnet, standardmäßig
war dies der Regionalbereich
des Ortes, an dem er Btx angewählt hatte. Alle Seitenabrufe
mit Stern-Seitennummer-Raute bezogen sich dann auf diesen
Regionalbereich. Für den gezielten Abruf von Seiten aus
anderen Bereichen musste der Regionalbereich gewechselt
werden. Dies geschah entweder durch Aufruf der Seite
*78#, in der die gewünschte Regionalbereichsnummer
einzutragen war oder durch Aufruf einer Seite mit der
Nummer *7xx#, wobei für "xx" die zweistellige Nummer des
gewünschten Regionalbereichs einzutragen war.
Deshalb wurden bundesweite Seiten in Anzeigen oder
Zeitungs- bzw. Zeitschritenartiklen mit nur einer
einzigen Nummer genannt, z.B. *2500025#, während regionale
Seiten häufig in zwei Bestandteilen, nämlich unter
Hinzunahme des Regionalbereichswechsels genannt wurden,
also z.B. *721# *825000825#. In der Anfangszeit von Btx
war es auch üblich, den Regionalbereich in spitzen
Klammern zu schreiben, also z.B. <21> *825000825#.
Um die Prinzipien der Vergabe von Seitennummern zu verstehen,
muß man den Begriff "Leitseite" richtig einordnen können:
Für eine monatliche Grundgebühr
bekam ein Btx-Anbieter eine festgelegte Btx-Seitennummer,
seine sogenannte Btx-Leitseite, zugeteilt. Er konnte
dann im Btx-System beliebige Btx-Seiten anlegen, die deren
Seitennummer als Anfangsziffern die Seitennummer der
Leitseite hatte. Die Maximallänge einer Seitennummer in Btx
betrug 16 Ziffern. Mit der Btx-Leitseite *25000# z.B. konnte
ich also sowohl die Seite *25000# an sich belegen als
auch beliebige weitere Btx-Seiten mit den fünf
Anfangsziffern 25000, also z.B. *2500025#.
Eine bundesweite Leitseite kostete eine monatliche
Grundgebühr von 350,- DM. Sie war grundsätzlich fünfstellig
und begann mit einer der Anfangsziffern 2 bis 6. Zusätzlich
richtete die Deutsche Bundespost für ihre eigenen
Dienststellen sowie für diverse Informationsangebote
sechsstellige Btx-Leitseiten mit den Anfangsziffern 15 und
19 ein. Wollte ein bundesweiter Btx-Anbieter zusätzlich
auch regionale Seiten anlegen, so musste er für jeden
Regionalbereich, in dem er dies tun wollte, eine regionale
Btx-Leitseite beantragen. Diese kostete (pro Regionalbereich)
eine monatliche Grundgebühr von 15,- DM. Eine solche
zusätzlich zu bundesweiten Leitseite beantragte regionale
Leitseite war grundsätzlich sechsstellig und ergab sich aus
der bundesweiten Btx-Leitseite durch Voranstellen der
Ziffer 8.
Wollte ein Btx-Anbieter ausschließlich ein regionales
Angebot unterhalten, so bekam er für eine monatliche
Grundgebühr von 50,- DM in einem von ihm gewünschten
Regionalbereich eine sechsstellige Btx-Leitseite
mit der Anfangsziffer 9. Wünschte ein regionaler
Anbieter, zusätzlich auch in anderen Regionalbereichen
Seiten zu speichern, so konnte er für eine monatliche
Zusatzgebühr von 15,- (pro weiterem Regionalbereich)
diesselbe sechsstellige Leitseitennummer auch in anderen
Regionalbereichen erhalten.
Übrigens: Den aufmerksamen Leser wird aufgefallen sein, daß
keine Leitseiten mit den Anfangsziffern 0 oder 7 vergeben
wurden und Leitseiten mit der Anfangsziffer 1 nur an
Dienststellen der Deutschen Bundespost.
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