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Die Struktur der Regionalbereiche in Btx


Mit Einführung eines neuen Software-Releases in den Btx-Vermittlungsstellen im Mai 1987 bekam Bildschirmtext eine zusätzliche regionale Struktur:

Die Deutsche Bundespost gliederte das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in 31 Regionalbereiche, die die Nummern 11 bis 40 bekamen. Diese entsprachen genau den Regierungsbezirken, bzw. in Bundeslänern ohne Regierungsbezirkseinteilung den Bundesländern. So hatte z.B. der Regierungsbezirk Arnsberg (in dem Dortmund liegt) die Regionalbereichskennzahl 21 und Berlin die Regionalbereichskennzahl 40. Mit der deutschen Wiedervereinigung kamen später für die östlichen Bundesländer weitere Regionalbereichskennzahlen hinzu. Auch diese entsprachen den Regierungsbezirken.

Seit Einführung dieser Regionalbereichstruktur gab es zwei Arten von Btx-Programmen und damit auch zwei Arten von Btx-Seiten: Bundesweite und regionale.

Bundesweite Btx-Seiten begannen mit den Anfangsziffern 1 bis 7, oder mit den Anfangsziffern 8 oder 9, sofern die Seitennummer weniger als 6 Ziffern lang war. Regionale Btx-Seiten hatten mindestens 6 Ziffern und begannen mit den Anfangsziffern 8 oder 9.

Zu den Längen der Seitennummern ist anzumerken, daß Btx-Seiten mit weniger als 5 Ziffern Länge grundsätzlich Systemseiten waren, z.B. *104# für Informationen zum Btx-System, *92# zur Anzeige der aktuellen Verbindungsdaten oder *88# zur Anzeige der eingegangenen Post (Btx-Briefkasten).

Die Unterscheidung in bundesweite und regionale Btx-Seiten hatte auch keine technischen Gründe, sondern lediglich kaufmännische. Technisch wurden alle Seiten gleich verwaltet. Jedoch musste ein Anbieter für die Speicherung jeder bundesweiten Btx-Seite 7,5 Pf/Tag bezahlen, für die Speicherung jeder regionalen Btx-Seite dagegen nur 1,5 Pf/Tag. Der Btx-Teilnehmer konnte bundesweite Seiten und regionale Seiten aus dem Bereich, in dem er seinen Btx-Zugang hatte, kostenlos abrufen. Der Abruf von Seiten aus anderen Regionalbereichen kostete 2 Pf pro Seitenabruf. Diese Gebühr von 2 Pf pro angezeigter Seite, wurde jedoch nicht berechnet beim Abruf der Btx-Schlagwortregister aus fremden Regionalbereichen, dies waren Seitennummern beginnend mit den Ziffern 81.

Auch war der Abruf von Regionalseiten in der Regel nicht so einfach durch Eintippen der Seitennummer zwischen * (Stern) und # (Raute) möglich. Denn die Seitennummer einer regionalen Btx-Seite war nur innerhalb des jeweiligen Regionalbereichs eindeutig, in anderen Regionalbereichen konnte diesselbe Nummer mit einem anderen Seiteninhalt belegt sein oder auch völlig fehlen. Der Btx-Teilnehmer war deshalb stets einem bestimmtem Regionalbereich zugeordnet, standardmäßig war dies der Regionalbereich des Ortes, an dem er Btx angewählt hatte. Alle Seitenabrufe mit Stern-Seitennummer-Raute bezogen sich dann auf diesen Regionalbereich. Für den gezielten Abruf von Seiten aus anderen Bereichen musste der Regionalbereich gewechselt werden. Dies geschah entweder durch Aufruf der Seite *78#, in der die gewünschte Regionalbereichsnummer einzutragen war oder durch Aufruf einer Seite mit der Nummer *7xx#, wobei für "xx" die zweistellige Nummer des gewünschten Regionalbereichs einzutragen war.

Deshalb wurden bundesweite Seiten in Anzeigen oder Zeitungs- bzw. Zeitschritenartiklen mit nur einer einzigen Nummer genannt, z.B. *2500025#, während regionale Seiten häufig in zwei Bestandteilen, nämlich unter Hinzunahme des Regionalbereichswechsels genannt wurden, also z.B. *721# *825000825#. In der Anfangszeit von Btx war es auch üblich, den Regionalbereich in spitzen Klammern zu schreiben, also z.B. <21> *825000825#.

Um die Prinzipien der Vergabe von Seitennummern zu verstehen, muß man den Begriff "Leitseite" richtig einordnen können: Für eine monatliche Grundgebühr bekam ein Btx-Anbieter eine festgelegte Btx-Seitennummer, seine sogenannte Btx-Leitseite, zugeteilt. Er konnte dann im Btx-System beliebige Btx-Seiten anlegen, die deren Seitennummer als Anfangsziffern die Seitennummer der Leitseite hatte. Die Maximallänge einer Seitennummer in Btx betrug 16 Ziffern. Mit der Btx-Leitseite *25000# z.B. konnte ich also sowohl die Seite *25000# an sich belegen als auch beliebige weitere Btx-Seiten mit den fünf Anfangsziffern 25000, also z.B. *2500025#.

Eine bundesweite Leitseite kostete eine monatliche Grundgebühr von 350,- DM. Sie war grundsätzlich fünfstellig und begann mit einer der Anfangsziffern 2 bis 6. Zusätzlich richtete die Deutsche Bundespost für ihre eigenen Dienststellen sowie für diverse Informationsangebote sechsstellige Btx-Leitseiten mit den Anfangsziffern 15 und 19 ein. Wollte ein bundesweiter Btx-Anbieter zusätzlich auch regionale Seiten anlegen, so musste er für jeden Regionalbereich, in dem er dies tun wollte, eine regionale Btx-Leitseite beantragen. Diese kostete (pro Regionalbereich) eine monatliche Grundgebühr von 15,- DM. Eine solche zusätzlich zu bundesweiten Leitseite beantragte regionale Leitseite war grundsätzlich sechsstellig und ergab sich aus der bundesweiten Btx-Leitseite durch Voranstellen der Ziffer 8.

Wollte ein Btx-Anbieter ausschließlich ein regionales Angebot unterhalten, so bekam er für eine monatliche Grundgebühr von 50,- DM in einem von ihm gewünschten Regionalbereich eine sechsstellige Btx-Leitseite mit der Anfangsziffer 9. Wünschte ein regionaler Anbieter, zusätzlich auch in anderen Regionalbereichen Seiten zu speichern, so konnte er für eine monatliche Zusatzgebühr von 15,- (pro weiterem Regionalbereich) diesselbe sechsstellige Leitseitennummer auch in anderen Regionalbereichen erhalten.

Übrigens: Den aufmerksamen Leser wird aufgefallen sein, daß keine Leitseiten mit den Anfangsziffern 0 oder 7 vergeben wurden und Leitseiten mit der Anfangsziffer 1 nur an Dienststellen der Deutschen Bundespost.

 



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